Schutz der gefährdeten Vögel in Vorarlberg
Vorarlberg ist aus nationaler Sicht für die Erhaltung von nicht weniger als 13 Vogelarten in besonderem Maße verantwortlich, und zwar für Schwarzhalstaucher, Kolbenente, Gänsesäger, Schwarzmilan, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Bekassine, Brachvogel, Flussseeschwalbe, Schleiereule, Rotsterniges Blaukehlchen, Steinrötel und Trauerschnäpper.
Stark verantwortlich ist Vorarlberg für den Haubentaucher, den Wanderfalken und den Weißrückenspecht. Außerdem kommen in Vorarlberg 10 Arten vor, die hier im nationalen Vergleich überproportionale Bestände aufweisen: Steinadler, Birkhuhn, Flussuferläufer, Uhu, Sperlingskauz, Raufußkauz, Grauspecht, Schafstelze, Gartenrotschwanz, Braunkehlchen und Zitronengirlitz.
Am meisten gefährdet sind Brutvögel der Fließ- und Stillgewässer sowie der Feuchtgebiete, gefolgt von Arten des offenen und halboffenen Kulturlandes, Vögeln des Waldes sowie der Alpin- und Felslandschaften. Auch bei Vogelarten des Siedlungsraumes nimmt die Gefährdung zu.
Zur Verbesserung des bedrohlichen Gefährdungszustandes ist die Einhaltung bestehender Schutzbestimmungen im Naturschutzgesetz, in der Naturschutzverordnung und in den jeweiligen Verordnungen der Schutzgebiete zu überprüfen.
Das bestehende Netz an Schutzgebieten mit unterschiedlichem Status (Natura 2000-Gebiete nach EU-Vogelschutz-Richtlinie, Naturschutzgebiete, Ramsar-Schutzgebiet) ist nicht in der Lage, eine zukünftige Verbesserung der Situation zu garantieren. Es wird daher empfohlen, weitere Schutzgebiete einzurichten.
Um die Rote Liste nicht weiter anwachsen zu lassen, ist erforderlich:
- Verbesserung und Wiederherstellung der Fließgewässerdynamik
- Wiedervernässung der Feuchtgebiete
- Ökologisierung der Landwirtschaft - speziell im Bereich der Alpflächen
- Beschränkung des Tourismus auf ausgewiesene Zonen
- nachhaltige Waldbewirtschaftung - Erhaltung der biologischen Vielfalt
- Schonung der naturnahen Altholzbestände im Bergwald
