EU-Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) trat 1979 in Kraft und regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union und den Einrichtungen Europäischer Vogelschutzgebiete. Mit dieser Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der EU (damals EWG) zur Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie zur Verwaltung von Vogelschutzgebieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten verpflichtet.
Die Vogelschutzrichtlinie listet im Anhang 1 jene Arten auf, für die besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind, "um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicher zu stellen". Artikel 4 fordert die Ausweisung besonderer Schutzgebiete (SPA’s), um die Lebensräume von Arten aus Anhang 1 und die Brut- und Überwinterungsplätze von nicht in Anhang 1 stehenden Zugvogelarten zu erhalten.
Als die Europäische Kommission die Vogelschutzrichtlinie im Jahre 1979 beschlossen hat, wurde BirdLife International damit beauftragt, objektive wissenschaftliche Kriterien für die Ausweisung der besonderen Schutzgebiete zu erarbeiten. BirdLife International hat dabei das Konzept der "Important Bird Areas" (IBA-Gebiete) entwickelt. In den meisten Ländern der Europäischen Union bilden die IBA-Listen die Grundlage für die Ausweisung von besonderen Schutzgebieten (SPA’s).
Beachte das Naturschutzgesetz!
Leider sieht man immer wieder, dass viel zu spät im Frühjahr, wenn nämlich schon die Brutzeit beginnt, an Feld- und Waldrändern mit Traktoren Heckensäume komplett zurückgeschoben bzw. vernichtet werden. Dadurch können bereits neu gebaute Nester zerstört werden.
Die Vorarlberger Naturschutzverordnung (Stand 2009) besagt, dass es in der Zeit vom 15. März bis 30. September verboten ist, außerhalb bebauter Bereiche Hecken zu schneiden oder Röhrichte zu mähen.
Auch wenn Ihr Garten nicht unter diese Verordnung fällt, so denken Sie bitte daran wie wichtig Ihre Hecken in unserer Kulturlandschaft für die Vogelwelt sind und halten Sie sich doch bitte freiwillig an diesen Termin.
